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Telefonbau Schneider + ZyXEL = Rechts-Hinweise erzeugen Gäste-Vertrauen

Klare Aussagen zur Rechtslage sorgen für Zufriedenheit beim Gast

Öffentliches Internetangebot - Was müssen Sie beachten?
Seit dem 01.01.2008 hat der Gesetzgeber die Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung geschaffen, in denen die Speicherung von Nutzer- und Nutzungsdaten verankert ist. Ziel ist es, mit den erfassten Daten die Terror- und Kriminalitätsbekämpfung effizienter zu gestalten.

Wer ist betroffen?
Das Gesetz verpflichtet in § 113a TKG alle, die öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste (§ 3 Nr. 24 TKG) für Endnutzer (§ 3 Nr. 8 TKG) erbringen.

Das sind im Einzelnen:

  • Nach § 113a Abs. 2 TKG Anbieter von öffentlich zugänglichen Telefondiensten (auch über Mobilfunk oder Internet)
  • Nach § 113a Abs. 3 TKG Anbieter von Diensten der elektronischen Post (E-Mail-Dienste)
  • Nach § 113a Abs. 4 TKG Anbieter von Internetzugangsdiensten.

Soweit der Telekommunikations-Dienstanbieter selbst keine Verkehrsdaten erzeugt oder verarbeitet, muss er die Speicherung der Daten durch andere sicherstellen. In diesem Fall muss er der Bundesnetzagentur auf Verlangen mitteilen, wer diese Daten speichert.

Welche Daten sind zu erbringen?
Die zentralen neuen Speicherpflichten für Anbieter von Telekommunikationsdiensten sind in den §§ 111, 112 Abs. 1, 113a und b sowie 150 Abs. 12b TKG geregelt (siehe http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/Home/home_node.html
Nach dem Telekommunikationsgesetz (§§ 113aTKG) muss der Anbieter eines Internetzugangs folgende Daten speichern und 6 Monate aufbewahren, um gegebenenfalls unter speziellen rechtlichen Rahmenbedingungen Auskunft gegenüber den Behörden leisten zu können:

  • Die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse
  • Eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt
  • Den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll- Adresse nach Datum, Uhrzeit und Zeitzone

Internetzugangs-Lösungen von ZyXEL
ZyXEL bietet in seinen Geräten mit der Funktionalität des "Session Trace" eine Möglichkeit, Verbindungsdaten aufzuzeichnen. Eine weitere Möglichkeit ist die Speicherung der Daten per Syslog durch die Konfiguration eines externen Syslog-Servers in dem Gerät.
ZyXEL Deutschland kann an dieser Stelle keine konkrete Rechtsberatung geben, sondern lediglich die im Mai 2008 relevanten deutschen und EU-Vorschriften im Kern vorstellen. Weitere Details entnehmen Sie bitte den entsprechenden Gesetzestexten.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne unser Beratungsteam unter der Rufnummer 0211-2500666 oder per E-Mail unter
beratung@telefonbau-schneider.de


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